Pressemitteilung
11.11.2021 UPDATE I Eingeschränktes Besuchsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde, liebe Förderer,
ab dem 12.11.2021 gilt die „Siebte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ in unserem Land Sachsen-Anhalt. In diesem Zusammenhang sind wir zu folgendem Vorgehen verpflichtet:
· Alle Besucher*innen älter als 6 Jahre unserer Betriebsteile und Geschäftsstelle sind zu testen bzw. haben einen Nachweis eines Testes nicht älter als 24 Stunden vorzulegen. Dies unabhängig vom vorliegenden Impfstatus. Der Test ist selbstverständlich kostenfrei.
· Innerhalb unserer stationären Einrichtungen besteht weiterhin die Verpflichtung einen medizinischen MNS oder eine FFP2-Maske zu tragen.
· Es dürfen keine Bescheinigungen über einen erfolgten Test und ein negatives Testergebnis ausgestellt werden.
Bitte bleiben Sie weiterhin gesund und geben auf sich und Ihre Lieben acht.
Ihr Deutsches Rotes Team aus Sangerhausen.
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