Kreisverband Sangerhausen e.V.

Pressemitteilung

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17.04.2020 UPDATE I Eingeschränktes Besuchsrecht

Liebe Bewohner*innen, liebe Angehörige, liebe Freunde, liebe Förderer,

am gestrigen Tage ist die ab dem 20.04.2020 gültige "Vierte Corona-Eindämmungsverordnung" in unserem Land Sachsen-Anhalt beschlossen worden.
Wir sind unteren anderem hierdurch verpflichtet, das geltende Besuchsverbot vorerst bis zum 03.05.2020 aufrecht zu erhalten.

Ein Verstoß gegen das geltende Besuchsverbot kann gemäß dem am 02.April 2020 verabschiedeten „Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der 3. SARS-CoV-2 EindV im Land Sachsen-Anhalt“ durch die Behörden mit einem Bußgeld pro Besucher*in von € 250,00 geahndet werden.

Für Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns an info@drk-sangerhausen.de oder rufen bitte in unserem Seniorenzentrum an.

Bleibt bitte gesund.