Kreisverband Sangerhausen e.V.

Pressemitteilung

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Einladung zur Kreisversammlung 18.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Beschluss des Präsidiums vom 22.01.2020 wurde auf der Grundlage des § 21 der Satzung des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Sangerhausen e.V. unsere diesjährige


K R E I S V E R S A M M L U N G

für Mittwoch, den 18.11.2020 um 16:00 Uhr, im DRK im Seniorenspeiseraum des Seniorenzentrums „Kyffhäuserblick“ Sangerhausen, Wilhelm-Koenen-Straße 35 einberufen, zu der ich Sie im Auftrag des Präsidiumsvorsitzenden herzlich einlade.


Tagesordnung:

TOP 1:Präsident / Günter Dienemann
Begrüßung und Eröffnung
Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2:Vorstand
Aktuelles aus dem Kreisverband

TOP 3: Schatzmeister / Reik Neumann
Ausführungen zum Jahresabschluss 2019
Ausführungen zum Haushaltsplan 2021
Geschäftsbericht

TOP 4:Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2019 BV 01
Entlastung des Präsidiums
Beschlussfassung Haushaltsplan 2021 BV 02

TOP 5:Beschlussfassung zur Bestellung eines Abschlussprüfers BV 03

TOP 6: Beschlussfassung zu den Delegierten der Landesversammlung

TOP 7:Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung des DRK Kreisverband Sangerhausen e.V.
Die Schiedsordnung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. ist Bestandteil der Satzung des DRK-Kreisverbandes Sangerhausen e.V.,
zuletzt geändert am 23.11.2016, und ist ihr als Anlage beigefügt.

Auf Empfehlung der ordentlichen Bundesversammlung des DRK e.V. vom 30.11.2018 wurde die Neufassung der Schiedsordnung und
damit verbunden von § 30 der Satzung des DRK e.V. beschlossen.

Ausgehend hiervon soll folgende Änderung der Anlage Schiedsordnung der Satzung des DRK-Kreisverbandes Sangerhausen e.V.,
zuletzt geändert am 23.11.2016, beschlossen werden:

„Das Wort „Antragsteller“ wird durch das Wort „Schiedskläger“ ersetzt.“

TOP 8:Präsident / Günter Dienemann
Ehrungen



Nach § 19 (2) unserer Satzung werden Sie als stimmberechtigtes Mitglied der Kreisversammlung durch das Präsidium vorgeschlagen.
Jedes Mitglied hat eine Stimme, Stimmübertragung ist nicht zulässig.
Anträge zur Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung sind bis spätestens 04.11.2020 der Kreisgeschäftsstelle zuzuleiten.

Auf Grund der aktuellen Corona-Schutzbestimmungen dürfen wir um Ihr Verständnis bitten, das die Anzahl der Teilnehmenden in diesem Jahr beschränkt ist. Wir dürfen sie deshalb um eine zeitnahe Rückmeldung bis spätestens 09.11.2020 bitten. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs berücksichtigt.