Kreisverband Sangerhausen e.V.

Pressemitteilung

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14.12.2020 UPDATE I Eingeschränktes Besuchsrecht

Liebe Bewohner*innen, liebe Angehörige, liebe Freunde, liebe Förderer,

Sie sind sicher umfassend über den ab 16.12.2020 im gesamten Bundesgebiet anstehenden Lock-Down auf Grund der weiter steigenden COVID-19-Neuinfektionen informiert.

In Anbetracht dessen und ergänzend der neuen Verordnung im Land Sachsen-Anhalt, sehen wir uns leider ab dem 14.12.2020 mit neuen Besuchs- und Umgangsregelungen konfrontiert. Bitte stimmen Sie grundsätzlich Ihre Besuche im Vorfeld mit der Einrichtungsleitung ab.

Allgemeine Regelungen | 14.12.2020 bis 03.01.2021

Alle Besucher*innen der DRK-Einrichtungen werden mittels eines PoC-Antigen-Test getestet. Hierfür ist eine entsprechende schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Bei positivem Testergebnis kann ein Zutritt nicht gewährt werden. Ein positives Ergebnis muss dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Die Beschäftigten in den Einrichtungen werden zusätzlich mindestens zweimal wöchentlich mittels eines PoC-Antigen-Test getestet.

Bei einem vorübergehenden Verlassen (z.B. Arztbesuche, Einkaufen, Besuch von nahen Angehörigen etc.) des Hauses durch unsere geschätzten Bewohner*innen tagsüber, empfehlen wir dringend das Tragen einer FFP-2-Maske, welche durch unsere Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird.

Sollte eine unserer Einrichtungen –gerade auch im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage- über Nacht zum Besuch bei nahen Angehörigen verlassen werden, so ist bei Rückkehr entweder
a) ein negativer PCR-Test vorzulegen, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf oder
b) vor Betreten der Einrichtung ein negativer PoC-Antigen-Schnelltest zu realisieren.
Im Fall a) ist nach Einzug eine Zimmerquarantäne von 3 Tagen, im Fall b) eine Zimmerquarantäne von 5 Tagen einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeit ist ein unbeschränkter Aufenthalt in der Einrichtung bei Vorliegen eines neuerlichen negativen PoC-Antigen-Schnelltests wieder möglich.

Besondere Regelungen | 14.12.2020 bis 03.01.2021

DRK Seniorenzentren in Sangerhausen

Wir bedauern, dass wir in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises und auf Grund von bestätigten COVID-19-Infektionen ein allgemeines Besuchsverbot festlegen müssen und bitten hierfür um Ihr wertes Verständnis.
Dies gilt mit Ausnahme der in §9 Abs. 6 Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (9. SARS-CoV-2-EindV) genannten Personen.

DRK Seniorenzentrum in Hohlstedt

• Besuchszeiten sind täglich von 10-17 Uhr, mit Ausnahme der Wochenenden und Feiertage.
• Vorherige Terminabstimmung und persönlicher Einlass vor Ort.
• Besucher*innen erhalten bei Bedarf von unseren Kollegen*innen eine FFP-2 Maske, welche während des gesamten Aufenthaltes in der Einrichtung zu tragen ist.
• Es dürfen sich maximal 4 Besucher*innen pro Stunde in der Einrichtung gleichzeitig aufhalten.

Wir wollen mit allen vorgenannten Ausführungen für Ihre Angehörigen und unsere Bewohner*innen so viel wie möglich Normalität und Individualität sowie Privatsphäre ermöglichen, zum anderen müssen wir externe Infektionsrisiken soweit wie möglich vermeiden. Wir bitten herzlich um Ihr Verständnis.