Kreisverband Sangerhausen e.V.

Pressemitteilung

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04.01.2021 UPDATE I Eingeschränktes Besuchsrecht

Liebe Bewohner*innen, liebe Angehörige, liebe Freunde, liebe Förderer,

wir wünschen Ihnen auch auf diesem Wege nochmals einen guten Start in einen hoffentlich stetig besser werdenden Jahresverlauf 2021 und gleichsam Gesundheit sowie ausreichend positive Energie für die anstehenden Aufgaben.

Dies vorausgeschickt, möchten wir Sie gern über die in den Einrichtungen des DRK Sangerhausen ab sofort geltenden Besuchsregelungen im Sinne der 9. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt informieren.

· Alle Besucher*innen der DRK-Einrichtungen werden mittels eines PoC-Antigen-Test getestet. Hierfür ist eine entsprechende schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Bei positivem Testergebnis kann ein Zutritt nicht gewährt werden. Ein positives Ergebnis muss dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Die Beschäftigten in den Einrichtungen werden zusätzlich mindestens zweimal wöchentlich mittels eines PoC-Antigen-Test getestet.

· Bei einem vorübergehenden Verlassen (z.B. Arztbesuche, Einkaufen, Besuch von nahen Angehörigen etc.) des Hauses durch unsere geschätzten Bewohner*innen tagsüber, empfehlen wir dringend das Tragen einer FFP-2-Maske, welche durch unsere Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird.

· Sollte eine unserer Einrichtungen über Nacht zum Besuch bei nahen Angehörigen verlassen werden, so ist bei Rückkehr entweder
a) ein negativer PCR-Test vorzulegen, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf oder
b) vor Betreten der Einrichtung ein negativer PoC-Antigen-Schnelltest zu realisieren.
Im Fall a) ist nach Einzug eine Zimmerquarantäne von 3 Tagen, im Fall b) eine Zimmerquarantäne von 5 Tagen einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeit ist ein unbeschränkter Aufenthalt in der Einrichtung bei Vorliegen eines neuerlichen negativen PoC-Antigen-Schnelltests wieder möglich.

· Besuchszeiten sind täglich von 10-17 Uhr.

· Vorherige Terminabstimmung und persönlicher Einlass vor Ort.

· Besucher*innen erhalten bei Bedarf von unseren Kollegen*innen eine FFP-2 Maske, welche während des gesamten Aufenthaltes in der Einrichtung zu tragen ist.

· Es dürfen sich maximal 4 Besucher*innen pro Stunde in der Einrichtung gleichzeitig aufhalten.

Bitte stimmen Sie grundsätzlich Ihre Besuche im Vorfeld mit der Einrichtungsleitung ab.